Unser Service für Verkäufer
Warum sind wir da? Damit Sie Ihren Fondsanteil nicht unter Wert verkaufen und von einer schnellen und sicheren Transaktion profitieren!
Wir unterstützen Sie bereits vorab bei der Beratung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation mit dem Ziel für Sie die passende Lösung zu finden.
Ein fairer Kurs kann nur dann erzielt werden, wenn möglichst viele Angebote verglichen werden und dann geschickt verhandelt wird. Genau das übernehmen wir für Sie. Mit unserem Netzwerk pflegen wir langjährige Kooperationen mit solventen und zuverlässigen Investoren und Anlegern und können Ihnen somit den bestmöglichen Marktzugang und Marktvergleich bieten.
Gemeinsam mit Ihnen haben wir das Ziel, den höchsten Kurs zu erzielen und eine sichere und schnelle Transaktion darzustellen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 40 38 66 190 – 0
Verkaufsprozess auf einen Blick
1. Kurs
2. Angebot
3. Beauftragung
4. Kaufvertrag
5. Kaufpreiszahlung
Sie denken über die
Veräußerung Ihrer
Beteiligung nach…
Verkauf sinnvoll?
Sie denken über die Veräußerung Ihrer Beteiligung nach…
- Wenn Sie bei Verkauf eine positive Rendite erzielen können (Vorabgewinn).
- Wenn Sie das zukünftige Risiko einer unternehmerischen Beteiligung abgeben möchten.
- Wenn die steuerlichen Gegebenheiten für Sie vorteilhaft sind.
- Wenn Sie anderweitige Pläne für die freiwerdende Liquidität haben (Hausbau, Sparrücklage, etc.).
- Wenn eine Erbschaft oder andere familiäre Umstände eine Liquidation Ihrer Finanzanlage erfordern.
Als fachkundiger Fondsmakler unterstützen wir Sie in allen Phasen des
Verkaufs – vom Erstgespräch bis zur Anteilsübertragung und der
fristgerechten Kaufpreiszahlung.
Als fachkundiger Fondsmakler unterstützen wir Sie in allen Phasen des Verkaufs – vom Erstgespräch bis zur Anteilsübertragung und der fristgerechten Kaufpreiszahlung.
Konditionen und Modalitäten für Verkäufer
Maklervertrag
Die Beauftragung erfolgt anhand eines Maklervertrages. Dieser regelt alle Modalitäten, u.a. wird ein Kurs in % gemessen an der Zeichnungssumme festgelegt, zu welchem der Fondsanteil mindestens verkauft werden soll. Sie finden unseren Maklervertrag im Downloadcenter (siehe unten Ende der Seite). Der Kurs orientiert sich am aktuellen Marktwert bzw. dem letzten Handel.
Kaufvertrag
Bei erfolgreicher Verifizierung des besten Angebots, erhalten Sie mit Ihrem Einverständnis den entsprechenden Kaufvertrag, welcher nach Ihrer Unterschrift den Beginn der Anteilsübertragung auslöst. Der Kaufvertrag entspricht dem im Zweitmarkt üblichen Standard, ist mit den Treuhändern der Fonds und dem Verband für geschlossene Fonds abgestimmt und final juristisch geprüft. So kann eine reibungslose Abwicklung ermöglicht werden.
Sie benötigen den aktuellen Zweitmarkt Kurs für Ihre Fondsanteile?
Gern erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage an zweitmarkt@fhg-gmbh.de oder Ihren Anruf unter +49 (0)40-38 66 190-0.
Wir informieren Sie kurzfristig und unverbindlich über den aktuellen Zweitmarkt Kurs.
Der Verkaufsprozess mit der FHG
Die FHG Hanseatische Fondshandlung GmbH übernimmt für Sie die komplette Abwicklung des Verkaufs geschlossener Fondsanteile:
1. Ermittlung des besten Kaufgebots
2. Auswahl eines solventen Käufers
3. Erstellung des Kaufvertrags
4. Korrespondenz mit allen involvierten Parteien
5. Fristgerechte Zahlung des Kaufpreises direkt auf Ihr Bankkonto
6. Kontinuierliche Information über den gesamten Ablauf
Maklerprovision
3,00 % des erzielten Kaufpreises, mind. 400,00 EUR.
Steuerlicher Hinweis
Bitte holen Sie vor dem Verkauf fachkundigen steuerlichen Rat ein. So können Sie klären, ob und welche Auswirkungen der Verkauf auf Ihre persönliche steuerliche Situation hat.
Risikohinweis
Der Verkauf geschlossener Fonds kann Risiken mit sich bringen, z. B.: Negative steuerliche Folgen und Haftungsrelevante Konsequenzen
Daher gilt: Lassen Sie sich umfassend und individuell beraten Berücksichtigen Sie Ihre persönliche Vermögens- und Anlagesituation.
Rechtliche Sicherheit & BaFin-Erlaubnis
Arbeiten Sie ausschließlich mit zugelassenen Unternehmen, die zur Vermittlung von Zweitmarktanteilen berechtigt sind. Nur so sind Ihre Haftungs- und Schadenersatzansprüche abgesichert, denn seit dem 31.12.2016 ist die Vermittlung von Zweitmarktanteilen durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) reguliert. Es ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich. Die FHG verfügt selbstverständlich über diese Erlaubnis.
Sie möchten Anteile an
einem geschlossenen Fonds
verkaufen oder kaufen?
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