Unser Service für Käufer
Sie suchen renditestarke Beteiligungen an geschlossenen Fonds und erwarten eine Abwicklung, die effizient, rechtssicher und individuell begleitet ist? Dann ist die FHG Zweitmarkt Ihr idealer Partner mit rundum Service von der Auswahl bis zur finalen Übertragung.
- Wir beschaffen die passenden Anteile aktiv für Sie – diskret, gezielt
- Individuelle Beratung, welche Beteiligungen zu Ihrer Strategie passen
- Wir sparen Ihre Zeit und übernehmen die Verhandlung
- Keine vorzeitige Geldlagerung auf Treuhandkonten
- Kaufpreis fließt erst bei Fälligkeit direkt an Verkäufer
- Persönlicher Kontakt statt Plattformabwicklung
- Transparente und faire Preisverhandlungen
- Juristisch geprüfte Vertragsunterlagen für maximale Sicherheit
- Schnelle, reibungslose Abwicklung durch erfahrene Profis
- Bereitstellung sämtlicher verfügbarer Fondsdokumente
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Verkaufsprozess auf einen Blick
1. Kurs
2. Angebot
3. Beauftragung
4. Kaufvertrag
5. Kaufpreiszahlung
Warum jetzt in Fonds auf dem Zweitmarkt einsteigen?
- Günstiger Einstiegspreis, Fondsanteile oft mit Abschlag auf den ursprünglichen Ausgabepreis
- Geringere Nebenkosten, kein Agio, niedrigere Vertriebs- und Fondskosten im Vergleich zum Erstmarkt
- Durch bessere Einstiegskonditionen höheres Renditepotenzial
- Kalkulierbares Risiko, Fondsverlauf und Risiken sind transparenter einschätzbar als bei Neuemissionen
- Investition auf Basis realer Zahlen, Leistungsbilanzen, Ausschüttungshistorien und Objektberichte sind bereits verfügbar
- Keine „Blindpool“-Risiken wie im Erstmarkt
- Kurze Restlaufzeiten, Beteiligung an Fonds in der Mittel- oder Endphase
- Absehbare Rückflüsse & Exit-Szenarien
- Stabile Ausschüttungen, bereits laufende Erträge und Nachweis der Ausschüttungstreue
- Individuelle Fondsauswahl, direkte Entscheidung über Asset-Klasse, Branche, Standort, Objekt, Fondsgesellschaft etc.
- Diversifikation mit Sachwertcharakter, Ergänzung zum Portfolio mit inflationsgeschützten, substanzbasierten Anlagen
- Zusätzliche Steuerfreibeträge bei Erbschaft und Schenkung durch Investition in Betriebsvermögen
So können Sie ein Kaufgebot abgeben
Abgabe Kaufgebot
Aktuelle Fondsangebote finden Sie unter „Aktuell im Handel“. Ihre Gebotsabgabe erfolgt schriftlich über den Button „Bieten“ als Kurs in % netto zzgl. der jeweilig angegebenen Maklerprovision. Unterlagen zum Fonds wie Prospekt und Geschäftsbericht, können Sie bei Bedarf anfordern über den Button “Fondsunterlagen”. Alle relevanten Informationen für Käufer, einschließlich Kaufvertragsmuster, AGB und Ablaufdetails, erhalten Sie auf Anfrage oder im Rahmen der Registrierung als Käufer. Bei Fragen zum Ablauf rufen Sie uns gern an unter +49 40 38 66 190 – 0.
Zuschlag
Der Käufer mit dem Höchstgebot erhält den Zuschlag per E-Mail.
Die Bestätigung erfolgt zum gebotenen Kurs und ist zunächst freibleibend und unverbindlich.
Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der Zuschlag verbindlich – anschließend erfolgt die Abwicklung.
Provisionen/en
Die FHG erhält vom Käufer eine Maklerprovision von 3,50 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 400,00 EUR (Mindestprovision Käufer). Sollte der Käufer und/oder Verkäufer einen Vermittler, Tippgeber oder Berater beauftragt haben, kann dem Käufer eine zusätzliche Provision in Rechnung gestellt werden. Diese wird den Parteien offengelegt. Die Provisionen sind mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrags verdient und fällig und binnen zehn Werktagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags zu zahlen.
Abwicklung des Kaufs
Die FHG übernimmt die komplette Abwicklung für Sie. Diese beginnt bei der Kursverhandlung, über die Erstellung der Kaufverträge, der Korrespondenz mit den involvierten Parteien und endet mit der Zahlung des Kaufpreises direkt auf dem Konto des Verkäufers. Der gesamte Ablauf bis zur Auszahlung des Kaufpreises dauert in der Regel zwischen 3 – 8 Wochen. Wir halten Sie während des gesamten Ablaufs informiert und stehen für Fragen persönlich zu Verfügung.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist mit den Fondsgesellschaften/Treuhändern und dem Verband für geschlossene Fonds abgestimmt, juristisch geprüft und entspricht den im Zweitmarkt üblichen Regelungen. Gern senden wir Ihnen unseren Musterkaufvertrag zu.
Kaufpreiszahlung
Sobald die vorläufige Zustimmung durch die Treuhand/Fondsgesellschaft/pHG vorliegt, werden Sie zur Kaufpreiszahlung aufgefordert. Dieser erfolgt direkt auf das im Kaufvertrag angegebene Bankkonto des Verkäufers. Wichtig: Erst wenn der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises bestätigt hat, wird die Beteiligung auf den Käufer übertragen. Zum Abschluss erhalten Sie eine Ausfertigung des geschlossenen Kaufvertrages für Ihre Unterlagen. Anschließend fordert die Fondsverwaltung ggf. weitere Unterlagen bei Ihnen an, um Sie als neuen Anleger zu registrieren.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Kauf sachkundigen Rat einzuholen, um abschätzen zu können ob und welche steuerliche Auswirkungen ein Kauf von geschlossenen Fonds hat.
Risikohinweis
Die FHG Hanseatische Fondshandlung GmbH weist darauf hin, dass Engagements in geschlossenen Fonds grundsätzlich mit Risiken verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Sie sollten daher über ausreichende Anlageerfahrung verfügen und sich vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich und fachgerecht beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf Ihre individuelle Vermögens- und Anlagesituation.
Außerdem sollten Sie den Kauf nur mit Unternehmen abwickeln, die über eine entsprechende Erlaubnis zur Vermittlung von Zweitmarktanteilen verfügen. Im anderen Falle sind Ihre Haftungs- und Schadenersatzansprüche nicht sichergestellt.
Wichtig: Seit dem 31.12.2016 ist die Vermittlung von Zweitmarktanteilen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und geprüft und es ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG nötig. Die FHG verfügt über diese Erlaubnis.
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