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Der Zweitmarkt für geschlossene
Fonds

Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds

Fondsliste A-Z
Fondsliste A-Z

Der Anlegerwunsch nach vorzeitigem Verkauf führte zur Entstehung des Zweitmarktes

Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds beträgt in der Regel 10 – 20 Jahre. Während dieses Zeitraumes können sich Änderungen in der Lebensplanung, oder neue Investitionsmöglichkeiten für einen Anleger ergeben, so dass ein Verkauf des Anteils angestrebt wird. An diesem Punkt setzt der sogenannte Zweitmarkt ein, welcher zwischen Verkäufer und Käufer vermittelt. In den letzten Jahren ist ein funktionierender und von der BaFin streng regulierter Markt mit optimaler Transparenz entstanden.

Fondsliste A-Z

Gründe für einen
Verkauf auf dem
Zweitmarkt

Gründe für einen Verkauf auf dem Zweitmarkt

  • Vorzeitige Gewinnrealisierung
  • Liquiditätsbedarf
  • Konsolidierung bzw. Verschlankung des Vermögens
  • Portfolio Umstrukturierung durch Veränderung der Risikobereitschaft
  • Steuerliche Gründe
  • Veränderung der Lebensumstände wie Eintritt Ruhestand, Erbschaft, Scheidung

Was ist ein geschlossener Fonds

Ein geschlossener Fonds ist ein Investment, bei dem eine feststehende Kapitalsumme eingeworben wird. Nach Schließung der Investitionsphase werden, anders als bei einem offenen Fonds, keine weiteren Anteile ausgegeben. Die Beteiligungen werden im Regelfall bis ans Ende der vereinbarten Laufzeit gehalten. Die Laufzeit ist meist mit 10-20 Jahren eingeplant. Sollte ein Investor frühzeitig aus dem geschlossenen Fonds aussteigen wollen, kann er seinen Anteil zum aktuellen Marktwert auf dem Zweitmarkt verkaufen.

Geschlossene Fonds haben inzwischen einen bedeutenden Stellenwert in der deutschen Wirtschaft eingenommen. Es werden Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufcenter, Geschäftsgebäude, Windparks und Solaranlagen mit dem Geld deutscher Anleger erbaut. Somit spielen geschlossenen Fonds eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur. Jeder Anleger ist ein Unternehmer und sichert den Erfolgt und den Wohlstand Deutschlands.

Gesellschaftsform und Haftung
beim geschlossenen Fonds

Gesellschaftsform und Haftung beim geschlossenen Fonds

In Deutschland ist ein geschlossener Fonds stets ein alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. In der Regel ist ein deutscher geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG konzipiert. Die Geldgeber bzw. Anleger treten als Kommanditisten ein, deren Haftung maximal auf das eingesetzte Kapital (Kapitaleinlage, Kommanditeinlage, Hafteinlage, Zeichnungssumme) begrenzt ist. Die Komplementäre lagern die persönliche Haftung an die GmbH aus. Weder die GmbH noch die Komplementäre haften mit Privatvermögen, da sie als juristische Person kein Privatvermögen besitzen. Ein Kommanditist haftet nur bis zu der Höhe seiner Einlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Je nach Fondskonzept wird die Haftung sogar minimiert auf geringere Werte wie z.B. auf 10 % der Einlage. Die Höhe, auf welche die Haftung beschränkt ist, wird im Gesellschaftsvertrag fixiert und entsprechend im Handelsregister eingetragen.

Investitions-
gegenstände bei
geschlossenen Fonds

Investitionsgegenstände bei geschlossenen Fonds

  • Immobilienfonds: Wohnen, Büro, Hotel, Shoppingcenter, Alten- und Pflegeheime im In- und Ausland
  • Erneuerbare-Energien: Windkraftwerke, Photovoltaik/Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse, Geothermiekraftwerke
  • Flugzeugfonds: Flugzeuge und Zubehörteile
  • Schiffsfonds: Containerschiffe, Bulker, Tanker, Ro-Ro Schiffe, Spezialschiffe
  • Containerfonds: Transportcontainer
  • Wald-und Agrarfonds
  • Private Equity Fonds: Unternehmensbeteiligungen, Wagniskapital (Venture Capital)
  • Infrastrukturfonds: Straßen, Schienenstrecken, Brücken, Tunnelanlagen, Containerhäfen, Flughäfen
  • Medienfonds und Filmfonds
  • Lebensversicherungen: Deutsche oder britische Kapitallebensversicherungen

Steuerauswirkung beim Verkauf von Anteilen an einem geschlossenen Fonds

Schiffsbeteiligungen

Tonnagesteuer
Wenn die Gesellschaft die Sonderform der Tonnagesteuer gewählt hat, bleibt ein Verkauf unabhängig von Haltefristen steuerfrei. Der Verkauf ist mit der jährlichen pauschalen Besteuerungsmethode abgegolten. Die Tonnagesteuer ist eine 1999 eingeführte Unterstützung des Schifffahrtsstandortes Deutschland durch steuerliche Vorteile. Der Gewinn wird dabei pauschal nach der Größe (Nettoraumzahl) des Schiffes anstelle des tatsächlichen Gewinns oder Verlustes ermittelt. Der nach der Tonnagesteuer ermittelte Gewinn eines Schiffes ist in der Regel deutlich geringer als der tatsächliche Gewinn. Die Tonnagesteuer liegt in der Regel bei unter 1 % auf den ausgeschütteten Gewinn.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Hat sich die Gesellschaft für die Besteuerung nach der herkömmlichen Gewinnbesteuerung entschieden, werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert. Diese Einkünfte werden auf die Anleger verteilt und können von diesen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Verluste können steuerlich abgesetzt werden. Die Steuern werden also von den wirtschaftlichen Eigentümern und nicht vom Schiffsfonds selbst bezahlt. Da ein Schiffsfonds wegen der millionenschweren Anfangsinvestitionen zu Beginn oft Verluste verzeichnet, können gerade zu Beginn der Schiffsbeteiligung große steuerliche Effekte erzielt werden.

Kombi-Modell
Wenn es sich bei einem Schiffsfonds um ein Kombi-Modell handelt und erst während der Laufzeit von der herkömmlichen Gewinnermittlung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG optiert wurde, muss der sogenannte Unterschiedsbetrag nachversteuert werden. Diesen Wert findet jeder Anleger in den Geschäftsberichten und Steuerinformationen der Gesellschaft. Der Unterschiedsbetrag ist der steuerliche Ausgleich am Ende der Fondslaufzeit bzw. bei Verkauf des Anteils auf dem Zweitmarkt. Der Unterschiedsbetrag wird ermittelt durch die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert des Schiffs zu einem von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkt.

Deutsche Immobilienfonds

Die gute Nachricht ist, dass die Erlöse für Anteile, welche länger als zehn Jahre gehalten wurden, steuerfrei sind (Spekulationsfrist). Wenn vor dem Ablauf der Spekulationsfrist verkauft wird, gilt es die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.

Wind- und Solarenergiefonds

Die Gesellschaft erzielt üblicherweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Anders als klassische Erträge aus Kapitalanlagen/Wertpapieren müssen Anleger bei der Besteuerung nicht die pauschale Abgeltungssteuer bezahlen. Wenn ein Anleger seinen Anteil auf dem Zweitmarkt verkauft und sich sein Kapitalkonto zu diesem Zeitpunkt im Gewinnbereich befindet, erzielt er außerordentliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf eines Anteils müssen im Rahmen der persönlichen Steuererklärung, angezeigt werden.

Vermögensverwaltende Fonds, Private Equity Fonds

In der Regel sind Private-Equity-Fonds vermögensverwaltend tätig. Hier ist der Verkauf von Fondsanteilen innerhalb eines Jahres steuerpflichtig und unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren. Zur Prüfung einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG wird lediglich der anteilige Prozentsatz des Anlegers berücksichtigt. Ist beispielsweise ein Fonds an einem Unternehmen zu 9 v.H. beteiligt und der Gesellschafter am Fonds zu 10 v.H., beträgt sein Anteil lediglich 0,9 v.H., so dass er unter der Wesentlichkeitsgrenze liegt.

Ausländische Immobilienfonds

Hier liegt das Besteuerungsrecht laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fast immer im Belegenheitsstaat des Grundstücks. Daher hängt die Höhe der Bemessungsgrundlage und die Steuerlast von den jeweiligen nationalen Einzelregelungen ab, welche stark differieren. So erhebt beispielsweise Großbritannien keine, die USA eine pauschale und Kanada eine zweistufige Steuer. Im Inland wird der Gewinn lediglich über den Progressionsvorbehalt erfasst, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Angaben ohne Gewähr